Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Stahl
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1Stahl
, m.I mittels einer Legierung gehärtetes Eisen; ua. als Handelsware und im Bergrecht; auch übtr. (Beleg 1462)
II aus 1Stahl (I) gefertigte Waffe, insb. Armbrustbogen
III Stahlstange als Instrument zur Qualitätsprüfung von Mehl
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