Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Star
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, m.
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Bez. für verschiedene Augenkrankheiten
- der barbirer: ich pin perueffen ... den staren stechen, den prant leschen und zen ausprechen1568 H. Sachs/BiblLitV. 207 S. 274
- ein storger erst gewesen bin, ... wolt ich den weibern zähn aussbrechen, oder ihn den staren stechen1596 SchweizArchVk. 11 (1907) 280
- star-blind: blind, stockblind, eigentlich, der den star auf dem auge hat1770 BremWB. IV 1003Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- eine gleiche vermuthung gilt von pferden, bey welchen sich dämpfigkeit, herzschlägigkeit, räude, wahre stätigkeit, schwarzer staar, mondblindheit und rotz innerhalb vier wochen nach der uebergabe hervorthun1794 PreußALR. I 11 § 205
- [es] wird vermuthet, daß es schon vor der uebernahme krank gewesen sey, ... wenn bey pferden und lastthieren ... binnen dreyßig tagen ... die staͤtigkeit, der schwarze staar oder die mondblindheit entdeckt wird1811 ÖstABGB. § 925Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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