Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Start

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, f.

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Wachtruppe, -mannschaft; auch deren Wachdienst
  • darauff ein nach zug sampt hut, wacht oder start in ordnung ziehen vnd gefuͤhrt sol werden
    1566 Fronsperger,Kriegsb. I 61r
  • die reisigen, ... die durch streiffen, start vnd wacht halten ... was mehr zu verrichten dann die fußknecht
    1566 Fronsperger,Kriegsb. I 65r
unter Ausschluss der Schreibform(en):