Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigerung

Steigerung

, f.


I Erhöhung, Anhebung (von Preisen, Abgaben uä.)
  • [die stattbotten sollen] gehorsam sin, den stab mit fürgebott und andem zu bruchen ... by gewonlichem lon, daz ist von eim fürgebott 1 ₰, und von eyner ... pfändung IIII ₰ on wyter steygrung 
    1460/80 GengenbachStB. 29
  • steigerung ... der genanten gült auf 8 seck roggen, 7 s. habern
    1480 Indersdorf II 72
  • das die ... priester sich soͤllicher besoldung an steigerung und mindrung benuͤgen
    1513 BernStR. VI 1 S. 118
  • die rethe habenn auch macht, die becken zuregierenn, vnd inen das brot noch stegerunge vnd fallen des kornkaufs zusetzen, dem armut zu gut
    1543 ArnstadtStR. 67
  • des weins halb, mag man wol auff die rechnung ... leihen, vnd der leiher [soll] ... nit erhoͤhung oder steigerung suchen
    1552 WürtNLO. 17r
  • ouch söllent sy gentzlich by der ordenlichen belonung, wie unser herren jnen das bestättiget, blyben, darinn kein steigerung machen noch yemanden darüber wytter beschwären
    1580/90 LuzernSTQ. IV 276
  • [denen obrigkeiten wird befohlen,] die unterthanen weder mit abfahrt-geld noch ... steigerungen des fertig-gelds und schreib-gelds keines wegs zubeschwaͤren
    1591 CAustr. I 1
  • unmäßige staigerung ihrer lidt- und taglohn
    1608 OÖLTfl. III 6 § 4
  • schluge aber der werth auf, so hette doch der entlehner destwegen an dem darlehen nichts innen zu behalten oder abzuziehen, sondern uneracht der staigerung daß entlehnete guet in gleicher güete zahl maß oder gewicht wider zu erstatten
    1654 NÖLO. II 2 § 6
  • ein vogt-herr hat von seinem vogt-holden den schuldigen vogt-dienst, jedoch ohne staigerung, ... zufordern
    1679 TractIurIncorp. II 5
  • bey gleicher strafe darf kein mäkler zu unerlaubtem vor- und aufkaufe, oder sonst zur steigerung des preises der gemeinen lebensbedürfnisse, sich gebrauchen lassen
    1794 PreußALR. II 8 § 1355
II
Verteuerung (von Waren und Dienstleistungen)
  • vorbestimbte staigrung vnd tewrung, die aus berüerter hanndtirung vnd fürkhauf entspringt
    1528 ArchÖG. 35 (1865) 129
  • braͤu-haͤuser auffzurichten [ist] auff dem land ... wegen staiger- und vertheurung des traids verbotten
    1544 CAustr. I 217
  • abgang und steigerung in allerhandt victualien
    1585 Reyscher,Ges. XII 443
  • dieweil sich solche sölheisler ... des hulzens mit gewalt unnderstanndten unnd auf den furkhauf in welten mit grosser verwiestung derselben gearbait, dardurch ... das holz in hohe staigerung gepracht
    1592 SalzbWaldO.(FRAustr.) 100
  • sollen die müther auch acht ... haben, daß keine unordentliche höckung und steigerung ... in den fruchten und getreide ... geschehe
    1593/94 TrierWQ. 114
  • bey der yetzigh hochn steygerungh der proviant
    1648 Schreiber,Bergbau 525
  • die pfarrherrn im markt G. sollen ... [alles] umb die alte pfärliche stoll und gerechtigkeit erfolgen lassen ... [und nicht] ain staigerung der heirathen und kintstaufen anmaßen
    Ende 17. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 763
  • die staigerung des eysen bewilliget
    1704 CAustr. I 321
  • [gasthaltere haben] den armen zu schaden und nachtheil gemeine kuͤchenspeise, ehe dann sie auf den markt gebracht, aufgekaufft, dadurch dann steigerung und theurunge verursacht
    1762 Wiesand 720
  • alle steigerung der berg- und schmiedearbeit, ... des holzpreises und fuhrlohns ist verboten
    1785 Fischer,KamPolR. II 899
III Geldaufwertung; amtl. Erhöhung des Nennwerts von Münzen (I 1) (insb. über deren realen Wert hinaus)
  • den koͤnig ... und ihrer liebden regierung ... dahin zu vermoͤgen, von angeregter steigerung ihrer muͤntz-sorten abzustehen, sondern ihr schrot und korn unserm muͤntz-edict und ordnung gemaͤß zu machen
    1571 Moser,StaatsR. I 304
  • wie die münczordnung im reich zu erhalten und der ungebürlichen schädlichen steigerung golts und silbers gewert ... werde
    1582 RTTraktat(Rauch) 103
  • dardurch dan ufs wenigst hoche staygerung der münz sorten unnd das uf wexlen der guten reichs müntz verhüet würde
    RTA.RV. 1586 S. 565
  • [muͤntzsteigerung:] anno 1620 wurden ... wegen eigennuͤtziger steigerung der muͤntzen 1 reichs-thaler inmittelst auf 2 fl. 5 gl., ein rheinischer gülden auf 52 gl. ... erhoͤhet
    1722 Knauth,Altenzella VII 173
  • damit nun aller steigerung und confusion ... das muͤntz-wesen betreffend, widerstanden ... werden moͤge: als ist ... eine ... wechsel-banck aufgerichtet worden
    1742 Siegel,CJCamb. II 229
  • erliesse der ober-rheinische crays ein erneuertes patent wider die steigerung derer gold- und silber-sorten, wie auch wider das einbringen geringhaltiger muͤnzen
    1773 Moser,KreisVerf. 751
IV Inflation, Teuerung
bdv.: Teuerung
  • so der goltgulden gestaigert, wird andere wahr auch in staigerung komen
    1525 ErnestLTA. 178
  • demnach die juͤdischheit hiebevor beschreyet gewesen, daß die muͤnzsteigerung ... von ihnen herkommen sey, sie aber ... dieselbe steigerung denen zugemessen, welche die groͤssere muͤntz brechen, in tiegel werffen und kleine sorten ... daraus muͤntzen [lassen]
    1613 Schudt,JüdMerkw. III 148
  • als auch die juͤdischheit hiebevor beschreyet gewesen, daß die muͤnzsteigerung eintzig und allein von ihnen herkommen sey, sie aber sich dessen nicht allein entschuldiget, sondern auch die steigerung denen zugemessen, welche die groͤssere muͤntz brechen, in tiegel werffen und kleine sorten, als pfennig und dreykreutzer daraus muͤntzen und machen lassen
    1617 Lünig,RA. XIII 718
  • weil man aus der großen übermäßigen steigerung nicht allein handgreifflich verspüre, daß insgemein daraus der mehrern verderben ... und zu allem unziemlichen wucher gewinnsüchtigen leuten thür und thor offen stehe
    1623 Wielandt,BadMünzG. 149
V finanzielle Mehrbelastung
  • nachdem furkombt daß das dienstvolk mit hochen lahn die pauern in grosse staigerung gebracht unt mit aller hant vortl beschwärt, ... so werden hie vermant daß sie sich beschaidenlich mit den lohn halten
    1608 Kärnten/ÖW. VI 498
VI Versteigerung
  • wirt aber ein gůt oder stuck in die steygrung vnd gant gschlagen vnd der höchst bietender solichs behouptet vnd bezalt, vnd schon ein fründ des stucks begärte, so soll vnd mag ime daßelbig nit heymdienen
    1551 MurtenStR. 303
  • es soll keine person zu der steigerung zugelassen werden, man wisse dann, daß sie haͤbig vnd zubezahlen hab, vnd so es ein frembder oder außlaͤndischer, er habe genugsamen, vnd deß orts da die steigerung beschicht, gesessenen buͤrgen geben
    1599 LothrGO. 78
  • [den Forstzehnten] in der steygerung und růff enpfachen
    1628 ArchBern 40 (1949) 137
  • in ruin und abgang gerahtene gůt zů K. [soll man] ... nach beschechner publication in einen offentlichen außrůff und steigerung kommen laßen
    1679 LaupenAmtsbez. 191
  • es soll solche steigerung ... an dem darzu bestimmten offentlichen gant-platz ... gehalten werden
    1762 BernStR. VII 2 S. 927
  • hat der wirkliche besizer der gestohlenen oder verlornen sache sie auf einem markt oder jahrmarkt, in einer öffentlichen steigerung, oder von einem handelsmann, der mit solchen sachen handelt, gekauft, so kann der ursprüngliche eigenthümer sie nur gegen erstattung dessen, was sie jenen gekostet hat, zurück fordern
    BadLR. 1809 Satz 2280
VII Ersteigertes
  • nach solennischer vollendung solcher angedeuter außruͤff, vmbschlagungen, verkauffungen vnd adiudicationen, alsbaldt der steigerer den werth seiner steigerung bezahlt, ... vnd jhme das decret der adiudication wirdt gegeben sein, soll er in possession der jhme adiudicierten ding gesetzt ... werden
    1599 LothrGO. 79
unter Ausschluss der Schreibform(en):