Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerbediente
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Steuerbede
Steuerbediente
, m.
für die Einziehung und Verwaltung von 1Steuern (III u. V) zuständige Amtsperson
- [daß unserm schoͤsser,] was er ... zu bewirthung unserer raͤthe, renterey- und steuer-bedienten benoͤthiget ... verbleiben soll1658 LeipzStO. 285Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- als befehlen sie allen dero zoll- und steur-bedienten ... fleißig acht zu haben, damit denen juden ... zu dem hausiren keine zoll-zettul ertheilet werden moͤgen1692 CCMarch. V 2 Sp. 510Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß unsere cleve- und märkische steuerbediente dort nur allein dem commissariat dependiren1718 ActaBoruss.BehO. III 11
- die gerichtsbarkeit uͤber die licent- und steuerbedienten ... in actionibus personalibus, ist ehedem streitig gewesen1798 Hagemann,PractErört. I 141Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg