Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerbediente

Steuerbediente

, m.

für die Einziehung und Verwaltung von 1Steuern (III u. V) zuständige Amtsperson
  • [daß unserm schoͤsser,] was er ... zu bewirthung unserer raͤthe, renterey- und steuer-bedienten benoͤthiget ... verbleiben soll
    1658 LeipzStO. 285
  • als befehlen sie allen dero zoll- und steur-bedienten ... fleißig acht zu haben, damit denen juden ... zu dem hausiren keine zoll-zettul ertheilet werden moͤgen
    1692 CCMarch. V 2 Sp. 510
  • daß unsere cleve- und märkische steuerbediente dort nur allein dem commissariat dependiren
    1718 ActaBoruss.BehO. III 11
  • die gerichtsbarkeit uͤber die licent- und steuerbedienten ... in actionibus personalibus, ist ehedem streitig gewesen
    1798 Hagemann,PractErört. I 141
unter Ausschluss der Schreibform(en):