Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerlast

Steuerlast

, f., m.?

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Belastung, Beschwerung mit 1Steuern (III u. V)
  • manche güterbesitzer haben ... als entschädigung dafür [geleistete dienste] sich von dieser gütersteuer ... befreien lassen und auf solche weise die steuerlast auf den gemeinen mann gewälzt
    1654 EidgAbsch. VI 1, 2 S. 1400
  • dahero die weiß der einbringung von denen steuern auf die huben-zahl gerichtet ... eine nicht undienliche maͤßigung des sonst so beschwerlichen ungleichen steuer-lasts zu seyn geschienen haͤtte
    1738 Friedenberg,TractJurPract. I 1 S. 321
  • ein vierschwelligter huͤttner hat nichts als seine huͤtte im besitze. auch dieser ist neben seinen uͤbrigen steuer-, lehen- und zinslasten zum handdienste verbunden
    1788 Thomas,FuldPrR. I 255