Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stich

Stich

, m.
I mit einer Stichwaffe ausgeführte Handlung des Stechens; insb. gegen eine Person als strafbare Handlung
II durch einen Stich (I) erzeugte Wunde, Stichverletzung
III Nadelstich
IV Schlachtung
V wie Stichkauf, auch die so verkauften Tierfelle, -häute; Stich verkaufen Stichkauf treiben
VI Tauschgeschäft, Tausch
VII Probe (VII), Silberprobe (I) durch Entnahme einer kleinen Edelmetallmenge mit einem scharfen Werkzeug
VIII ein Volumenmaß (für Wein)
IX ein Eichzeichen
X eine Werteinheit für Vermögen zur Berechnung und Festsetzung der Abgaben
XI Stichentscheid, stechende Stimme (bei einer Mehrheitsentscheidung)
XII Endausscheidung, Finale (bei einem Wettkampf, Wettschießen)
XIII Geldeinsatz beim Glücksspiel
XIV Anstechen des Schmelzofens; auch die hierbei herausfließende Schmelzmasse
XV Kupferstich, auch die Druckplatte
XVI (Baukosten für einen) Bewässerungsgraben
XVII kleines Stück Land?
XVIII jn. im Stich (sitzen) lassen jn. (verlassen und) hilflos sich selbst überlassen