Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitbuch

Streitbuch

, n.

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I wie Streitschrift (I) 
  • es sind in seinen streit-buͤchern vom abendmahl viel ort zu finden, die ... auch der vergleichung der menschlichen wuͤrde Christi ... streiten
    1564 Struve,PfälzKHist. 156
II Verzeichnis der bei einem Gericht eingereichten Streitfälle
  • erst nach allem diesem dorfte der kläger seine klage rechtlich machen, und selbige bey dem untervogt in das klag- und streitbuch des gerichts eintragen lassen
    1787 Pestalozzi,Werke III 395
unter Ausschluss der Schreibform(en):