Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streithängigkeit
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(streithalz)
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Streithang
streithängig
Streithängigkeit
, f.
Rechtshängigkeit
- streithaͤngigkeit, die zeit in welcher eine anhaͤngig gemachte sache als noch strittig vor gericht ligt1712 Kramer,FrzDict. 1706
- litispendenz: die ganze lehre von der streithängigkeit und ihren folgen war durch eine falsche anwendung des römischen rechts auf unserer gerichtsverfassung und unsern prozessgang verwirrt1815 Gönner,EntwGesB. II 226Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte