Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitsache

Streitsache

, f., Strittsache, f.

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I streitige Angelegenheit; Gegenstand eines Rechtsstreits; Rechtsstreit, -streitigkeit; Gerichtsprozess
bdv.: Streitgeschäft, Streithandel, Streitigung, Teiding (III)
  • wuͤrde sich aber ein streit und beleidigungs-sache unter regiments-fuͤhrung des fuͤrsten zutragen, sol der fuͤrst nach billigkeit solche streit-sache schlichten und aufheben
    1508 Lünig,CJMilit. 4
  • streitsachen, welche den werth von 600 gulden rheinisch in gold nicht uͤbersteigen
    1568 Scotti,Jülich I 45
  • wie das in schulden, burgschafften, erbtheilung vnd andern buͤrgerlichen streitsachen ... gehalten wird, also wirds noch billicher gehalten in denen sachen, welche ... leib vnd leben betreffen
    1613 Praetorius,Zauberei 166
  • die handwercker [haben] nicht macht, einigen meister oder gesellen zu schelten oder an seinem handwercke zu hindern, sondern solche streit-sache soll jede zeit dem judici ordinario zu entscheiden heimgestellet [werden]
    1640 Beier,Schelten 9
  • [geistliche] khünen in stritt sachen ihre klöster oder khirchen belangent auch nicht zeüg sein
    1654 NÖLO. I 33 § 4a
  • wenn unter den staͤnden eine streitsache entstehet ... und man fuͤr der kammer kompt, hat man endlich nach verlauff eines seculi der streitigkeiten endschafft zu hoffen
    1667 Pufendorf,RZustand 273
  • daß ein jede stritt-sach bey seiner ordentlichen instantz angebracht, alldort der ordnung nach prosequirt, und daruͤber die gehoͤrige entscheidung erwartet werde
    1674 CAustr. I 24
  • da manche streit-sache ... 50 jahr in rechten hangen bleibet
    1688 Beckmann,Idea 84
  • es gehoͤren aber fuͤr diesem teich-gericht ... nur die jenige streit-sachen, so da herruͤhren von wegen teichen und daͤmmen
    1693 BremPolO. 128
  • das gericht ist eine gesatzmaͤssige außführung einer streitigen sach zwuͤschen denen streitigen partheyen vor dem rechtmaͤssigen richter, durch welchessen aussprechendes urtheil die streit-sach eroͤrteret wird
    1709 Mutach 176
  • da sich ... wegen händel zwischen allhiesigen unterthanen und juden ein streit erheben sollte, ... [soll] einer herrschaft freistehn, ... über solche streitsach ... ein unparteyisch rechtlich gutachten einzuholen
    1719 Miedel,JudenMemmingen 58
  • daß in allen streit-sachen von beyden pertheyen procuratores ad acta gebuͤhrend bestellet ... werden sollen
    1730 BrschwLO. II 528
  • wenn einer, dessen streitsache bei einer justizstelle anhaͤngig ist, soldat wuͤrde, soll er doch den anhaͤngigen prozeß dort ausfuͤhren
    1745 SammlKKGes. I 24
  • die streitsache, welche bischof R. an sein landgericht zu Wirzburg zu ziehen trachtete, ... betraf guͤter und erbstuͤcke, die im bezirke der stadt H. gelegen waren
    1790 Thomas,FuldPrR. III 186
  • den vorgesetzten steht ... ein vermittlungsrecht zu, vermoͤg dessen alle streitsachen zwischen ortsangehoͤrigen ... zuerst an sie gebracht werden muͤssen
    1807 SammlBadStBl. I 428
  • die auf die trennung der ehe gegen die frau gestellte klage ... muß bey dem landrechte des bezirkes, in welchem die ehegatten ihren ordentlichen wohnsitz haben, angebracht, und gleich einer anderen streitsache behandelt werden
    1811 ÖstABGB. § 135
II Diskussionspunkt
  • die streit-sachen so unter den theologis hin und her in religions-sachen sich erhalten
    1567 Struve,PfälzKHist. 209
III
wie Streit (II) 
  • so raufhändl entstehen, gibet der erste schläger fünf pfund pfening, der anderte die helfte nach umständ der streitsach 
    um 1755 NÖsterr./ÖW. XI 88
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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