Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Subarrhation
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Subarrhation
, f.
Angeld (I), Haftgeld (I), Anzahlung, Draufgabe bei Abschluss eines Vertrags; insb. beim Notar- oder Anwaltsvertrag
bdv.:
Arre
vgl.
Dinggeld (IV)
- nachdem wir euch in dem gegen doctor J.R. verschriben han sich ewer sachen zu underwinden ... wil an euch steen, ... ime subarrationen und informationen ... zu schicken1509 GöttingenUrk. 42
- fur dasjenig, so uf das consilium ... mit transferirung, abcopierung und uberschickung der acten, ersuchung und subarration des h. consulenten ... bis anher gangen und kunftig noch gehn wirdt, seind durch gemeine gesanten ... verordnet worden 350 coronen1555 StraßbPolKorr. V 603
- das hinfuͤro die aduocaten vnd procuratores, von keiner parthey einiche andere belohnung (ausserhalb einer zimblichen subarration, die zu der part gefallen stehet) fordern noch nemen sollenBrschwWolfenbHofGO. 1571 Tit. 8Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- sollen die procuratoren oder fuͤrspraͤchen, so den partheien an diesen gerichten dienen, ausserhalb einer zimbljchen subarration, die doch zu der partheien gefallen stehet, keine andere belohnung von denselbigen forderen oder nemmen, dan die inen gerichtlich zugeben gesetzt1571 MünsterLGO. I 15Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [es sollen auch die procuratoren] die partheyen ... mit uͤbermaͤssigen subarrhationen, belohnungen und kopiengelde und sonsten nicht beschweren1609 HildeshLO. I 13
- [B. requirirt] mich untenbenannten notarium, mit gewoͤhnlicher subarrhation, was bey diesem actu passiren und vorgehen wuͤrde ad notam zu nehmen und in ein offenes instrument zu bringen1698 Moser,StaatsR. 25 S. 63
- als requiriren wir den herrn notar hiermit unter darreichung gewoͤhnlicher subarrhation von gold und silber1760 Schweser,Form. I 274