Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tafelgeld

I Abgabe (von Tafelgütern) an die Tafel (X) zur Bestreitung des Hofstaats (I), insb. die Verpflegung eines Hofes (VIII 4); auch die entsprechenden Einkünfte
II milit.: Verpflegungsgeld; häufig als Zulage für Offiziere
III Geldbetrag, der einer verheirateten Frau zur freien Verfügung überlassen wird; Spielgeld (VI) 
IV (Geld für) Bewirtungskosten
V Geldspende der Pfarrangehörigen in einer Kirchenkollekte an hohen kirchlichen Festtagen