Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Taferne
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Tafelstube
Tafeltuch
Tafelwachs
Tafelwirt
Tafelzins
tafelzinsbar
(Tafelzwehle)
Täferei
Täfereigerechtigkeit
Täferhausung
I konzessioniertes Wirtshaus, Gasthof; auch: Weinschenke, Weinausschank; (Recht zur) Bewirtung mit Alkoholausschank, Schankrecht (I); meton.: die dafür zu entrichtende Abgabe; ehehafte/gesetzte/rechte Taferne berechtigte, privilegierte Wirtschaft; feile/freie/offenbare/offene Taferne öffentlicher Ausschank
- 1 hinsichtlich des privilegierten Betriebs, bestehender Herrschaftsrechte und Abgabenpflichten
- 2 hinsichtlich der Rechtsstellung der Besucher, auch beim Spiel um Geld, in Bezug auf Besuchsbeschränkungen und die Sperrstunde
- 3 hinsichtlich des dem Wirt zustehenden Pfandrechts und seine Pflicht zur Schützung (II) und Pfandverwahrung für Dritte
- 4 hinsichtlich der Taferne als Freistatt (I), Asylstätte
- 5 hinsichtlich des (beschränkten) Verkaufs von Fleisch-, Back- und sonstigen Waren in der Taferne
- 6 hinsichtlich des Verbots von gerichtlichen Vorladungen und Rechtsprechung in der Taferne
II eine Abgabe vom Ausschank alkoholischer Getränke
III Bretterbude, Krambude, Marktbude, Verkaufsstand