abdecken

I das Dach abtragen
  • [wenn ein Mann von seiner Frau geprügelt worden war, soll] das eigentliche wohnhaus des ehepaars durch sämtliche in fürstlicher livrei stehende bediente abgedeckt werden
    18. Jh. Fulda/GrRA.⁴ II 320 Faksimile
II die Decke (Haut) abziehen