abdienen
abdienen
Abgaben leisten (Dienst = Abgabe)
vom Pflichtigen gesagt
von einem Grundstück, im Falle der Totsatzung sich abdienen: sich freidienen durch Erträge
als unbewegliches Gut gelten auch Eigenleute. Verpfändung 'ze abdienen'
Dienste leisten (Dienst = Arbeit)
allgemein, namentlich entgelten
zur Abbüßung einer Strafe, übertragen, auch wenn keine Arbeit geleistet wird
Handarbeit für Zugarbeit leisten
durch Dienste von jemandem erwerben