abdienen

Abgaben leisten (Dienst = Abgabe)
    vom Pflichtigen gesagt
    von einem Grundstück, im Falle der Totsatzung sich abdienen: sich freidienen durch Erträge
      als unbewegliches Gut gelten auch Eigenleute. Verpfändung 'ze abdienen'
Dienste leisten (Dienst = Arbeit)
    allgemein, namentlich entgelten
    zur Schuldentilgung
      als Schuldknecht
      als Pfandknecht
    zur Abbüßung einer Strafe, übertragen, auch wenn keine Arbeit geleistet wird
    Handarbeit für Zugarbeit leisten
    Dienstzeit abtragen, insbesondere dienend vollenden
      heute noch: Lehrzeit, Militärzeit usw.
durch Dienste von jemandem erwerben