Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abenteuergut
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Ware, die nicht die Prüfung durch die Behörde bestanden hat, bei der nicht durch irgendeine amtliche Maßregel die Gewähr für gute Beschaffenheit gegeben ist, im Gegensatz zum Kaufmannsgut. Besonders in Ulm
- Nübling, Ulms Handel und Gewerbe im MA. I 3
- SchwäbWB. I 15
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