Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abenteuergut

Abenteuergut

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Ware, die nicht die Prüfung durch die Behörde bestanden hat, bei der nicht durch irgendeine amtliche Maßregel die Gewähr für gute Beschaffenheit gegeben ist, im Gegensatz zum Kaufmannsgut. Besonders in Ulm
  • Nübling, Ulms Handel und Gewerbe im MA. I 3
  • SchwäbWB. I 15