Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aberbeschwernis
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- und wo er nichts uff die acht wolt geben, so mag der lantrichter den geistlichen richter anruffen wider den antworter umb sein ungehorsam mit pann, beswernus und aberbeswernus zu handelnoJ. BambLGRef. [5]Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
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