Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aberbitten
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südd.
Nachsicht erbitten oder erwirken gegenüber Rechtsansprüchen
Nachsicht erbitten oder erwirken gegenüber Rechtsansprüchen
I
in Vermögensangelegenheiten
- daz wir mit vleyzz bet für vnsern herrn den brobst ... komen sein vnd haben ym ab erpeten ... vmb daz behapt recht auf der hüben zu Widentzhausen nach seinz gerichts brief sag, daz er also an wil lassen sten zwischen hie vnd lichtmess1413 Indersdorf I 171 (nr. 437)Faksimile (ca. 335 KB)
- Wenn uns der Abt zu Weltenburg wegen des Wachses zugesprochen hat mit recht, wir ... im das nicht aberbetten und süst nicht geaint worden, ... sullen ... wir ... das ... wachs ... dienen und geben1446 MBoica XIII 456Faksimile - in Google Books
II 1
ein Dritter legt beim Gerichtsherrn Fürbitte für den Täter ein
- di vanknüz .. di ich ... wol verdient han, als mich erber leut ab derbetten habent1391 Degenberg/Rockinger
- von ... diepstals wegen ..., darumb man inn billichen gehenckt hett, dann das inn die frowen, meister und rate aberbotent1429 SchlettstStR. 638Faksimile (ca. 73 KB)
- wir mogen vns einen yeden vbelthaͤtigen menschen, der sin laͤben verwürkt hat, ab erbitten laͮssen, im gnaͮ bewisen vnd sind toͤtliche straͮf in zitliche ... verwandlen1512/3 BruggStR. S. 141, 25
- der ertzketzer, ... den hat hertzog Wilhalm ... wellen tödten, ... da hat er ... sein leer widerriefft und ... geschworen, ... sein leben lang darvon abstan, da sich das gantz hoffgsündt über in erbarmet und dem fürsten aberbetten hat1526 Augsburg/AugsbChr. IV 178
- ainer aus den vieren [die den nachbenannten Domherrn überfallen hatten] ... ist ... gefangen worden, und hat in ain rat wellen entaupten . aber herr Albrecht von Hirnhaim mit sampt dem capitel zům thům hat im sein leben ainem rat aberbetten; ... darauff ist im ... sein krechte hand abgeschlagen worden1533 AugsbChr. IV 358
- ein zum Strang Verurteilter, den aber hertzog Ludwigs frowe aberbattoJ. SchlettstStR. 638Faksimile (ca. 73 KB)
II 2
Der Täter bittet um Verzeihung
- nachdem einer dem andern ... mit den rechten nit beklagt haben, des solichs nit wandelbar sein; es hätt dann einer dem andern ein widerspruch [=Widerruf] gethan oder solichs der gleichen aberpeten, das solle gebüßt werden nach des buches sag1484 VerhNdBayern 19 (1876) 381
Artikel danach:
(Aberbot)
(Aberbrief)
Aberbung
aberdräuen
aberdringen
Aberehe
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Aberelternvater
aberen