Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aberwitzig

aberwitzig

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unverständig, geisteskrank
  • es wär ainer nit bei sinnen, wellichs so vill als aberwitzig 
    1599 NÖLREntw. I 22 § 6
  • so hat auch bey einem unsinnig: aberwitzig: item einen solchen stummen, von deme man die warheit durch gewisse zaichen nicht haben kann ... kein tortur stat
    NÖLGO. 1656 I 38 § 5
  • nicht ... mit der tortur beleget ... aberwitzige, blödsinnige ... rasende
    1707 SudetenHGO. Art. 16 § 1
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