Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abfall

Abfall

Nebenform afal, nl. afval 

I positiv: Ertrag, gelegentliches Einkommen gegenüber der Rente
II negativ

II 1 Abzug
  • hett aber der gesetzt erb in den obberürten fällen kind nach seinem tod verlassen, denen bleibt dess testators erbgůt on wytern abfall an andre ort
    1520 FreiburgStR. III 5, 45
II 2
Nachstehen
  • Von zwei Testamenten hat das spätere den Vorzug, jedoch hat dieses den abfall in der elteren dispositionen unter ihren kinderen, und dann in denen gottseeligen vermachungen, welche auch in vorherigen testamenten guͤltig verbleiben, wann sie nicht im letzteren ausstruͤcklich wiederruffen seynd
    oJ. Nahmer II 605
II 3 Verlust, Minderung
-- in Verbindungen, wie "in Abfall kommen, geraten wachsen." ärmer werden
-- Abfall eines Bergwerks
-- Abfall im Silber
-- Abfall einer Münze, Entwertung
-- Ausfall, Nichtanwendung
  • mess, jarzeijt ... und ander stifftungen zu abfall komen, und ... vil zyns, zehenden, rendt ... daran bewenet [verwendet] worden
    1528 BernMand. XVII 9, 5
  • damit dise ... policeyordnung nit in vergessen, hinlässigkait noch abfall kummen
    TirolPolO. 1573 Bl. 28v
II 4 Abtrünnigkeit vom Herrn oder von der Religion
  • es können rittermessige leute ... auff mancherley weise an irer oberkeit trewlos werden, als ... durch abfall, wenn sie ... ihre ordentliche oberkeit verlassen und an andere hengen
    1591 Spangenb.,Adelsp. II 419
  • im abfallvon dem wahren glauben wird eben also verfahren, wie in der ketzerey
    1707 SudetenHGO. Art. 19 § 5
  • 1774 Adelung I 29
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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