Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abfindungsgeld
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18. Jh. zur Abfindung bestimmte Geldsumme, so zB. zur Befreiung des Lehns nach Adelung I 37 oder zur Ablösung der Klingelbeutelgaben nach Gutzeit,Livl. I 6 unter Berufung auf handschriftliche Rigaer Rechenschaftsberichte
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