abfolgen

I von Sachen
I 1 zu teil werden; meist abfolgen lassen abliefern
I 2 zurückgeben
  • soll das pfand aber ufn rathhauße eingeantwortet, und ... nicht wieder abgefolget werden
    oJ. GeraStR. c. 39 (S. 171) Faksimile
II Personen
II 1 ausliefern
  • Der handhafte Täter soll dem gericht innerhalb drey tagen ... überliefert oder abgefolget werden
    1707 SudetenHGO. Art. 4 § 3 Faksimile
  • wann ... eine militair person von der civil obrigkeit ... arrestiret werden mag, so muss ... die civil obrigkeit ... ohne einige schwürigkeit denselben abfolgen lassen
    1717 BrandenbKrimO. III § 5 Faksimile
II 2 zurückgeben
  • ist dem Entführer aufzutragen, mir meine ... ehegattin ... abfolgen zu lassen
    um 1720 Nepomuk 124