Abforderung
Abforderung
seit 15. Jh.
Forderung auf Auslieferung des flüchtigen Leibeignen
bezüglich der Gerichtsbarkeit im Sinne von avocatio und evocatio, Abberufung einer Streitsache von dem erstbefaßten (unzuständigen) Gericht
Gelegentlich wohl auch das Schriftstück, in dem eine Abforderung, der Avokationsbeschluß, erklärt wird
als Kaufvertragsklausel auf oder zur Abforderung in der neueren Handelssprache im gleichen Sinne wie abfordern (V)