Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abforderungsrecht
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Abforderungsrecht
Recht der (Guts-)Herrschaft, flüchtige (leibeigene) Untertanen zurückzufordern; auch Besatzungs- und Satzrecht genannt, als Terminus technicus bei Adelung I 39 und in der neueren Wirtschaftsgeschichte
bdv.:
Besetzungrecht (I)
- und ist also dieses aus der leibeigenschaft anfangs herruͤrende, traurige, unbarmherzige abfoderungs-recht hin und wieder geblieben, gemindert, geendert, gemehrt und auch auf die nunmehr freie leute und unterthanen gekommen1671 Schottel,SingJur. 47Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- abforderung: ... das recht, flüchtige unterthanen zurück zu fordern, welches auch das abforderungsrecht, das besatzungsrecht, ingleichen das satzrecht genannt wird1774 Adelung I 35Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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