Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abforderungsrecht

Abforderungsrecht

Recht der (Guts-)Herrschaft, flüchtige (leibeigene) Untertanen zurückzufordern; auch Besatzungs- und Satzrecht genannt, als Terminus technicus bei Adelung I 39 und in der neueren Wirtschaftsgeschichte
  • und ist also dieses aus der leibeigenschaft anfangs herruͤrende, traurige, unbarmherzige abfoderungs-recht hin und wieder geblieben, gemindert, geendert, gemehrt und auch auf die nunmehr freie leute und unterthanen gekommen
    1671 Schottel,SingJur. 47
  • abforderung: ... das recht, flüchtige unterthanen zurück zu fordern, welches auch das abforderungsrecht, das besatzungsrecht, ingleichen das satzrecht genannt wird
    1774 Adelung I 35