Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abführung

Abführung

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Nebenform abfie(h)rung 

I von Sachen

I 1 Wegschaffung
  • wann einer auf einer abfiehrung [von Holz aus dem Bannwald] betretten wurde
    1766 Tirol/ÖW. V 229
  • Jelinek 7
I 2 Ablieferung, Zahlung
I 3 Durchführung, Ablegung, (Deduktion?)
  • was der kläger geklagt hat, das ist er auch schüldig zu vollführen ... hiergegen soll auch der beklagte seiner abführung geniessen. die zeit zur vollführung und abführung der sachen soll ... bestimmt werden
    BöhmStR. 1614 A 53
  • abführung der ahnenprobe
    oJ. Sonnenfels,GesSchr. II 359
II von Personen
  • will ... der ambtman, ehe ... die abfuhrung des schadbarn mans ... beschieht, denselben ... in thurn ... legen lassen ... stehet zu seinem gefallen
    1575 WürzbZ. I 1 S. 96
  • abfierung [Einziehung] der kirchtagwacht
    17. Jh. ÖW. VI 186
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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