Abgebung
Abgebung
I
Zahlung
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hette aber der debitor mit abgebung der zinsen sich richtig vorhaltten1616 BeuthenSchulstift/MittSchulg. 3 (1893) 221
II
Aushändigung
III
Äußerung, zB. Erstattung eines Gutachtens
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sich bei denen löbl. ständen anzufragen, weme sie zu consultir- und abgebung des verlangten guttachtens ...1718 Wien/Chorinsky,Mat. I 401
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abgebung. e. Willenserklärung1794 PreußALR. I 4 § 92