Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgebung

Abgebung

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I Zahlung
  • hette aber der debitor mit abgebung der zinsen sich richtig vorhaltten
    1616 BeuthenSchulstift/MittSchulg. 3 (1893) 221
II Aushändigung
  • daß ... nachstehende hantwercher mit mach- und abgebung der waren volgendes raiten und ihnen auch nicht mehrer ... darfir bezalt werden solle
    1767 Stain/ÖW. V 232
  • abgebung von Holz 
    oJ. ÖW. X 90
III Äußerung, zB. Erstattung eines Gutachtens
  • sich bei denen löbl. ständen anzufragen, weme sie zu consultir- und abgebung des verlangten guttachtens ...
    1718 Wien/Chorinsky,Mat. I 401
  • abgebung. e. Willenserklärung 
    1794 PreußALR. I 4 § 92
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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