Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abgewähren

abgewähren

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I abgeben, abliefern
  • abgewährung des gült- und zehentgetreids. aus den hofkästen ist jeder liferwagen besonders abzugewähren und dessen gewährtes aufzuschreiben
    1694 Ansbach/Schmeller2 II 976
  • ins generalsteuerambt ihr contingent abgewehret 
    1741 CDSiles. 27 S. 354
II "im Gegenbuch abschreiben"
unter Ausschluss der Schreibform(en):