Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgewährung

Abgewährung

  • abgewährung des gült- und zehentgetreids. aus den hofkästen ist jeder liferwagen besonders abzugewähren und dessen gewährtes aufzuschreiben
    1694 Ansbach/Schmeller2 II 976
unter Ausschluss der Schreibform(en):