Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abkommpfleger

Abkommpfleger

  • der Wiederheiratende muß ... mit seinen kindern voriger ehe wegen ihres mütterlichen gutes abkommen, zu welchem ende die vorgestellte abkommpfleger ... verglübdet werden sollen
    1779 Augsburg/Birlinger,WB. 10
unter Ausschluss der Schreibform(en):