Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ablassen
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Ablaßbrief
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I Personen (allerdings nicht immer genannt)
- 1 verstoßen; bei Ehetrennung durch Scheidung
- 2 absetzen
- 3 entlassen
- -- abfertigen
- -- auf kurze Zeit beurlauben
- -- abziehen lassen
- -- meist in Verbindung mit einem auf den Einzug bezüglichen Zeitwort
- -- substantivisch: Gebühr für die Erlaubnis der Abfahrt
- 4 von einem Gute heruntersetzen, zur Ruhe setzen
- 5 herunterlassen, sinken lassen
II Sachen
- 1 sinnlich wahrnehmbare (hiervon auch übertragene Bedeutungen:) abfliessen lassen
- -- verzapfen
- -- absenden
- -- übertragen: verordnen
- -- von ein tier a. losbinden
- -- übertragen: den hund ablassen sich schlecht benehmen; abgelassen unbändig
- -- erteilen, auszahlen
- 2 sinnlich nicht wahrnehmbare
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