Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ablöse

Ablöse

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nd. aflöse, aveloise 
Rentenrückkauf
  • de affloese ind wedergeldonge sollen ... wir ... eyn vierdell jairss zo voerentz ... verkundigen
    1499 Düsseldorf/BeitrNRh. 5 (1890) 58
  • nachdem auch der wiederkauff und ablöse gemein seynd, so sollen hinfürter von den hundert nicht mehr dann fünff gulden ... genommen werden
    oJ. JülichLR. 301