Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ablohnung
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Entlohnung
- in der ablonung von ieglichem arbeiter 2 heller einnemen1528 Wutke,SchlesBergb. I 259Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- nach der wochenlichen ablonung1535 JbKunsthistKaiserh. 10 (1889) p. 72Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg