Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abreden

I bereden, abmachen, vereinbaren, sowohl vertraglich als schiedsrichterlich
  • 1 allgemein
    • -- in festen Formeln
    • -- andere Verbindungen
    • -- Sprichwort
  • 2 namentlich technisch im Eherecht
  • 3 werben, freien
II abschwatzen
  • -- abspenstig machen
III abstreiten
IV absprechen
V widerrufen
VI sich abreden eines dinges etwas abschlagen