Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschätzig

abschätzig

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im Wert abnehmend, minderwertig
  • TirolLO. 1573 V 36
  • ob ainem hie im gericht ain haus oder mer verprunnen oder sonst abschäzig wäre, demselben ist ein herrschaft schuldig zu erlauben an zehen stämb [im Bannwald] abzuschlagen
    1583 Schenna, Tirol/ÖW. V 759
  • [Beschau der Weingärten] ob die pauleut wol oder übel gearbeit haben, und [wenn] die weingarten abschäzig wurden
    oJ. ÖW. V 762
unter Ausschluss der Schreibform(en):