Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschaffen

abschaffen

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vereinzelt abschoffen, abschafen 
schaffen, daß etwas nicht mehr vorhanden sei

I einen vorhandenen Zustand aufheben, beseitigen durch

I 1 Verbieten von Unrecht, Beseitigen von Mißbräuchen
  • empfehlen wir dir ..., was solicher schenckhäuser, da also aufkhumen sindt, ... das du die von vnserentwegen abschoffest 
    1331 Radkersburg 9
  • 1506 BairFreibf. 121
  • dann wir all unrechtmessig gebreuch und vermeint recht, so in unser berckordnung nicht begriffen, hiemit abgeschafft haben wollen
    1528 Wutke,SchlesBergb. I 257 (nr. 427)
  • die unpillichen handlungen ... abschaffest und verpiethest
    1556 SchwazErf. 5 Art. § 3
  • inen sollen auch hiemit betrug, list, gefär und fünd, so sie mit den würten und andern machten und erdenken möchten, bei straf abgeschafft und verpotten sein
    1572 SchlettstStR. 450, 67
  • das hogericht hilt heftich am churfürsten an, sulchs mehe abzuschaffen 
    16. Jh. BuchWeinsberg II 155
  • es soll dieser mißbrauch [Eidabnahme vor der litis contestation] ... abgeschaffet seyn
    1717 BrandenbKrimO. IV § 14
  • als solle ihnen das geißvich für sich selbst zu haben bei straf der confiscation gänzlich abgeschaffen und inhibirt sein
    1750 Gmünd/ÖW. VI 464
  • abthun und abschaffen 
    oJ. BairFreibf. 103
  • wo an die oberkeyt gelangt, daß darwider gehandelt, soll sie das ernstlich abschaffen und straffen
    oJ. CCC. 100
I 2 Aufheben bestehenden Rechts
  • doch hab ich nicht macht die eurn noch sust jemanz zu weisen oder rechts abzuschaffen 
    1421 Tomaschek,Wien I nr. 124
  • welchen doch jn ewr churf. g. stifte ettwas zw schaffen oder abzwschaffen yn kein weg zwsteht
    1525 Altenburg/MittOsterland 6 (1863/66) 487
-- im besonderen Aufhebung eines Zinsrechts
  • wan welich solicher lösung ... nicht staten wolten, ... den wellen wir den egenannten irn zynns abschaffen vnd in den fürbaser nicht geben lassen
    1448 Wartinger,Graz 43
I 3 Abzahlen, Tilgen einer Schuld
  • item mher ist vermerckt worden, das der Mathess Czandlass abschafft dem Ffaytl Moelner vom seinem tayl auff das leczte gelt iiij marck
    1554 Waisenregister von Deutsch-Pruß/ZMährSchles. 8 (1904) 195
  • der Landgraf befiehlt mit ime abzurechnen und waß man ime schuldig zu bezahlen ... und von unserm berckwerge genzlich abzuschaffen 
    1563 Gladenbach/ZBergr. 22 (1881) 71
I 4 Aufheben einer Schuldverschreibung
  • wann der gläubiger den schuldner der schuld loossspricht ... und die schuldschrifft ... abschoffet 
    oJ. Mutach S. 15
I 5
Entziehen von Nahrung oder Sold
  • deme soll seyne besoldung gar abgeschaft werden
    1554 HofO. Kurf. August v. Sachsen/Kern,HofO. II 46
  • von im selbs er mir vrloub gab, fueter vnd mal schuef er mir ab 
    oJ. Beheim,RChr. 162,12
II eine Person fortgehen heißen, ausweisen, vertreiben
  • nach solchem wurden sie alle wider abgeschafft an ire ort zu ziehen
    1539/1540 FRAustr. 43 S. 146
  • so hatt der kaufer nit macht die underthanen ... von ihren erbguetern abzuschaffen 
    1573 NÖLTfl. IV 15 § 1
  • die Jesuiten auss dem reich alss perturbatores abgeschafft 
    1631 SteirGBl. 1 (1880) 233
  • solle ... ein solcher innman abgeschafft werden
    oJ. ÖW. VII 639
III vom Amte absetzen, entlassen
  • soll und will hertzog Vlrich ... die vnordentlicher weise eingesetzten personen abschaffen 
    1555 Sachsse,MecklUrk. 232
  • so hat auch J. Dt. alle ketzerisch schuelmaister ... abgeschafft 
    1593 AktGegenref.2 I S. 76
  • wenn der meister einen gesellen abschaffen will
    oJ. PreußALR. II 8 § 378
IV Ausschließen vom Handwerksbetriebe
  • von dem handwerck wegen übeln verhaltens ... abgeschafft würde
    1676 SchlettstStR. 720 § 4
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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