Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschatzungsbrief
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- von ihnen [den Unteramtleuten] einen abschatzungsbrieff begehren, welcher ihm dan von dem untercammerer auff 4 wochen erteilt werden sol1627 BöhmLO. G 18Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
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