Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschickung

Abschickung

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eines Boten, Gesandten
  • da ein ambtman ... jemand etwas zu wider thäte, so sol man deßwegen zu dem herrn schicken und ... fragen ... ob solches mit seinem willen geschehen ...; der herr sol ... von dato der ... abschickung in 14 tagen eine klare antwort geben
    1627 BöhmLO. Q 28
  • weiln ihre ... mäyestät ... kheine occasion haben ... sich dessen [des P.P., kaiserlichen Gesandten] persohn in ainiger weiteren abshikhung zu bedienen
    1658 ArchÖG. 59 (1880) 573
  • CDSiles. 27 S. 284
  • Gutzeit,Livl. Nachtr. I 14
  • HammStR. 92
unter Ausschluss der Schreibform(en):