Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abschickung
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eines Boten, Gesandten
- da ein ambtman ... jemand etwas zu wider thäte, so sol man deßwegen zu dem herrn schicken und ... fragen ... ob solches mit seinem willen geschehen ...; der herr sol ... von dato der ... abschickung in 14 tagen eine klare antwort geben1627 BöhmLO. Q 28Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- weiln ihre ... mäyestät ... kheine occasion haben ... sich dessen [des P.P., kaiserlichen Gesandten] persohn in ainiger weiteren abshikhung zu bedienen1658 ArchÖG. 59 (1880) 573
- CDSiles. 27 S. 284
- Gutzeit,Livl. Nachtr. I 14
- HammStR. 92
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