Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschließen

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nd. afsluten 
beschließen, zu Ende bringen
  • es wären zwar ... noch mehrere punkte abzuschliessen 
    oJ. Tirol/ÖW. IV 185
-- Vertrag abschließen usw.
-- ausschließen
  • seine mutter und die andere vorkinder abgeschloßen 
    1597 KölnSprsch. 40
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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