Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abschreiben

I 'ab' einem Muster schreiben, kopieren
II durch Schreiben entfernen, Bucheinträge tilgen, abziehen usf.
  • 1 gutschreiben (zur ratenweisen Schuldentilgung) abrechnen, bankmäßig verrechnen
    • -- steuertechnisch heute geläufig
  • 2
    • a am Buchwert abziehen
    • b eine alp abschreiben ihren Viehbestand herabsetzen
  • 3 im Grundbuch, Bergbuch, Lehnbuch usw. löschen
  • 4 in Gerichtslisten und Büchern streichen
    • -- mit persönlichem Objekt
    • -- von der Bürgertafel tilgen
  • 5 schriftlich aufkünden, entsagen, widerrufen
  • 6 reflexiv: schriftlich Abstand nehmen