Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Absegelung

Absegelung

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  • 1614 HansSeeR. V 2
  • wenn der assurirte ... eidlich behaupten könne, ... daß er seit des schiffes abseegelung ... keine zeitung von dem schiffe ... gehabt
    1727 PreußSeeR. VI 27
unter Ausschluss der Schreibform(en):