Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Absetzer

Absetzer

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nd. afsetter 

I Fischauslader
II der zur wirtschaftlichen Verwertung einer gestohlenen Sache Mitwirkende
  • sie beklagen sich, diese juden wären mitglieder oder absetzer der spitzbubenbanden
    oJ. J.D. Michaelis, Orient und exeget. Bibl. XX (1782) 18