Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): absonderlich/absonderlich
Artikel davor:
absichtlich
Absiedlung
absiegen
(absinnig)
(Absitz)
absitzen
(Absiune)
Absoldung
Absolutzbrief
(Absolvantenbruder)
absonderlich
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I
besonder
- kirchen ... oder absonderlichen geistlichen personen1568 ÖW. X 35Faksimile (ca. 45 KB)
- des landes und dessen einwohner gemeine und absonderliche freyheiten1659 Sachsse,MecklUrk. 384Faksimile (ca. 151 KB)
- dass unser cammergefäll ... durch absonderliche beamten ... geführt werde1684 Würzburg/ArchUFrk. 46 (1904) 143
- solle hierinnen zwischen den freyhäusern, und burgerlichen, in städten und märckten, kein unterschied seyn, es wäre dann ... deswegen ein absonderliche freyheit [=Privileg] vorhanden1697 TractIurIncorp. XVI 1Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dem gemeinen wesen oder aber absonderlichen [privaten] personen zugehörig weltlich oder geistlich1730 Leu,EidgR. III 4Faksimile - in Google Books
- absonderliche brieffoJ. CAustr. I 285Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
getrennt
- wenn ein ... verehlichte weibsperson, welche ihre eigene ... vor sich, ohne ihren ehemann absonderliche handlung führet1682 Leipzig/Siegel,CJCamb. I 4Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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als Privateigentum abgesondert
- absonderliche güterstücke die einzeln veräußerlich sindoJ. Knapp,BeitrRWG. 255
- ÖW. VI 546
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- ReutlingerGBl. (1899) 93
- WursterLR. I 6 § 3
absonderlich
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besonders, eigens
- darvor 60 rthlr. noch absonderlich bezahlt werden solten1647 Köln/SPantaleonUrb. 521, 40
- ein jedes guth und stueck ... absonderlich in lehen zu nehmen ... schuldig1658 GeraStR. c. 29 (S. 165)Faksimile (ca. 188 KB)