Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abstand

Abstand

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nd. nl. afstand 

I Beiseitetreten (zur Beratung)
II Rücktritt von einem Amt
III Abtreten von einem Besitz, Verzicht auf ein Recht
  • freywilligen abstand thun [von der Kuhhaltung]
    1592 MünsterPolO. 25
  • ohne gutsherrl. bewilligung kein verzicht oder abstand 
    oJ. Möser,Phant. IV 316 (nr. 63)
-- Abstandsgeld, Abfindung
  • der aussteuer oder abstandes halben ... vergleichen
    1577 BremRitterR., Erneuerung 1730 S. 14
  • [Wenn der Gutsherr sein Vorkaufsrecht nicht ausübt] gibt man ... anstand und abstand 
    16. Jh. Tirol/ÖW. V 15
  • dem anerben wegen seines abstandes 
    1669 Wigand,Minden II 303
  • in denen eheberedungen ein ehegatt dem andern ein sicheres zum abstande zugelegt
    1713 TrierLR. VI § 9
  • BremWB. IV 995
  • KölnSprsch. 45
  • Schmeller2 II 765
-- Reugeld
IV Tod
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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