Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abstatten

abstatten

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I aussteuern, abfinden
II erstatten, vergüten, entrichten, auszahlen
III leisten
IV einlösen
  • wann aber dieselbe [Wechelbriefe] in solcher zeit nicht abgestattet würden
    1717 WechselO./CAustr. III 891
V erledigen
  • die kirchlichen stunden innehalten, welche nicht durch vicarien abgestattet werden durften
    oJ. Immermann/ZWortf. 10 (1908/09) 69
  • Weise/DWB. I 126
VI ausschließen
  • schulteiß, wollet ihr mich nit fahren, ob ich mehr red als ich bescheid seie ... darauf der schultheiß gesprochen: die gefahr ist abgestattet 
    1602 GrW. VI 539
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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