Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abstehen

I wörtlich: sich entfernen, weggehen
II übertragen: jemanden verlassen, von jemandem abfallen
  • 1 abtreten, zurücktreten von Amt oder Dienst
  • 2 sterben, zu grunde gehen
IV abtreten
  • -- eine widerrechtlich angeeignete Sache herausgeben
V ablassen von einer Forderung, einem Vorhaben usw.
  • 1 allgemein
  • 2 zurücktreten von einem Rechtsgeschäft
  • 3 verzichten
VI mit Dativ der Person
VII intransitiv
  • 1 nicht vorhanden sein, fehlen
  • 2 stillhalten
  • 3 absteigen