Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aburteilen
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abtun
abtunlich
Abtuung
Abtwahl
(Abtwahrheit)
Abtweizen
Abübung
abuelsen
abundire
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nd. afordelen
I
Urteil sprechen
- derowegen von hochgemeldten auf ihren eyd abgeurtheilt wurdeoJ. Soldan,Hexenproz. II 331
- Dietz,LutherWB. I 35
II
bestrafen
III
durch Urteil entscheiden
- abgeurtheilte sachen koͤnnen nicht wieder ... vorgenommen werdenSiebbLR.(1744) Register