Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abwendig
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(abwendig machen) abspenstig
vgl.
abspännig
- 1317 FrankfUB.(Lau) II 71
- sol kein gewerk dem andern seinen steiger ... abwendig machen1548 ZinnbgwO. Art. 12Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dem ... bischoff die ... oerter ... von seiner kirchen abwendig zu machen1619 Lazius,Wien III 12Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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