Abwohnungsgut

Die Käufer und Pfandinhaber der Norköpingschen Mannlehen in Livland erhielten bei der Gütereinziehung ihren Kauf- oder Pfandschilling nicht, sondern sollten ihn in 10 Jahren abwohnen und dann die Güter der Krone überlassen. "10 jährige Abwohnungsgüter"