Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Achtexekutionkriegskosten

Achtexekutionkriegskosten

  • [Wer in] bezahlung der acht-exekution-kriegs-kosten ... mangel [zeigen würde] das ... solche ... stände ... in die poen der acht gefallen seyn
    1567 FrkKreisAbsch./Moser,KreisAbsch. I 463f.