Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Achtprozeß

Achtprozeß

zu 1Acht
  • wann aber ein ordentlicher oder achts-process wider den delinquenten anzustellen, wird nur das peinliche halßgerichte geheget und die wort hochnothpeinlich als unnötig weggelassen
    1673 B. Carpzov, Peinlicher Sächsischer Inquisitions- und Achtsproceß 2. Auflage (1. Auflage 1662) 164
  • hegung ... des gerichts in achts-processen ein thaler
    1764 TaxO./CAug. Forts. I 1 Sp. 512
  • Knorr,Gerichtl.Prozeß2 595